Fachbereich Personal

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Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein moderner Dienstleister für die Betriebe der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus und der Fischerei sowie ein verlässlicher Partner für das Land Niedersachsen mit rd. 2.500 Mitarbeitern und sucht eine/n

Verwaltungsangestellte/n (m/w/d)

bei dem Geschäftsbereich Förderung, Bewilligungsstelle Nienburg

zum 01.06.2024 oder nächstmöglichen Zeitpunkt.

Die Stellenbesetzung erfolgt befristet für die Dauer von zwei Jahren und in Vollzeit (z. Zt. 39,8 Stunden/Woche). Eine anschließende Weiterbeschäftigung ist beabsichtigt.

 

Unser Stellenprofil

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:

Die Stelle ist bewertet nach Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

 

Unser Angebot:

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

Hier finden Sie weitere gute Gründe für die Landwirtschaftskammer Niedersachsen als zukünftigen Arbeitgeber.

Erfahren Sie auch mehr über unsere Benefits.

 

Ihre fachliche Qualifikation:

Vorausgesetzt wird eine abgeschlossenen Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten, Kauffrau/-mann für Büromanagement oder vergleichbar.

 

Besondere Fähigkeiten und Kenntnisse:

Gute EDV-Kenntnisse sowie eine hohe Lernbereitschaft, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit werden erwartet.

Bewerbungen von Schwerbehinderten sind willkommen.

Sie fühlen sich durch unser Angebot angesprochen?

Dann würden wir Sie gerne kennenlernen!

 

Bewerbungsfrist und Kontaktdaten

Ende der Bewerbungsfrist: 05.05.2024

Für Vorabinformationen zum Aufgabengebiet wenden Sie sich bitte an:
Jürgen Rennekamp, Telefon: 05021 9740-210, E-Mail: juergen.rennekamp@lwk-niedersachsen.de

Zur Klärung personalrechtlicher Fragen wenden Sie sich bitte an:
Andrea Jürgens, Fachbereich Personal 0441 801-167, E-Mail: andrea.juergens@lwk-niedersachsen.de

Wir bitten ausschließlich um Online-Bewerbungen. Bewerbungen per E-Mail oder in Papierform können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

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