Fachbereich Personal

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Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein moderner Dienstleister für die Betriebe der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus und der Fischerei sowie ein verlässlicher Partner für das Land Niedersachsen mit rd. 2.500 Mitarbeitern und sucht eine/n

Ausbildungsplatzakquisiteur/in Gartenbau (m/w/d)

beim Fachbereich 5.4 des Geschäftsbereichs Gartenbau am Standort Bad Zwischenahn / Rostrup alternativ Dienstort Hannover / Ahlem

zum 01.06.2024 oder nächstmöglichen Zeitpunkt.

Die Stellenbesetzung erfolgt befristet für 2 Jahre und in Vollzeit (z. Zt. 39,8 Stunden/Woche).

 

Unser Stellenprofil


Die Stelle ist bewertet nach Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

 

Unser Angebot:

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

Hier finden Sie weitere gute Gründe für die Landwirtschaftskammer Niedersachsen als zukünftigen Arbeitgeber.

Erfahren Sie auch mehr über unsere Benefits.

 

Ihre fachliche Qualifikation:

Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Studium im Gartenbau (Bachelor, Master, Diplom (FH)) oder in artverwandten Studiengängen.
Eine Ausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin (vorzugsweise in den Produktionsfachrichtungen) wäre von Vorteil.
Die Ausbildereignung bzw. die Bereitschaft zur Ablegung dieser Prüfung wird vorausgesetzt.

 

Besondere Fähigkeiten und Kenntnisse:


Bewerbungen von Schwerbehinderten sind willkommen.

Sie fühlen sich durch unser Angebot angesprochen?

Dann würden wir Sie gerne kennenlernen!

 

Bewerbungsfrist und Kontaktdaten

Ende der Bewerbungsfrist: 20.05.2024.

Für Vorabinformationen zum Aufgabengebiet wenden Sie sich bitte an:
Marcel-Alexander Janßen, Telefon: 04403/9796-36,
E-Mail: marcel-alexander.janssen@LWK-Niedersachsen.de

Zur Klärung personalrechtlicher Fragen wenden Sie sich bitte an:
Silvia Seehawer, Telefon: 0441/801-212,
E-Mail: silvia.seehawer@lwk-niedersachsen.de

Wir bitten ausschließlich um Online-Bewerbungen. Bewerbungen per E-Mail oder in Papierform können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

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